Wohnraumlüftung

Der Nachweis von Lüftungskonzepten in Neubauten ist Pflicht! Kern-Haus erfüllt diese Forderung bereits im Standard. Jedes Kern-Haus mit Wohnraumlüftung - selbstverständlich mit Wärmerückgewinnung!

Bereits im Kern-Haus-Standard: die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung!

Kern-Haus stattet seine Häuser in allen Ausstattungslinien mit einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung aus. Denn für Kern-Haus gelten modernes und energieeffizientes Bauen und ein sinnvoller Umgang mit Ressourcen als selbstverständlich. Als Spezialist für erneuerbare und regenerative Energien bietet Kern-Haus innovative Ausstattungen, die für minimale monatliche Betriebskosten sorgen. Dies schont die Umwelt, Ihr Bankkonto und gibt zusätzlich mehr Freiheit für die schönen Dinge des Lebens.

 

 

Notwendigkeit von Lüftungsanlagen in Neubauten

Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) 2009 schreibt vor:

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ schreibt vor:

„Für die gesamte Nutzungseinheit (...) ist die Lüftung zum Feuchteschutz (…) ohne Nutzerunterstützung durch Infiltration über die Undichtigkeit der Gebäudehülle (…) und durch Auslegung und Ausführung von gegebenenfalls notwendigen ALD bzw. von Lüftungsschächten (kein manuelles Fensteröffnen) sicherzustellen.“

ALD = Außenwanddurchlass
DIN-Normen dienen dem Gesetzgeber als Mindestgrundlagen für den allgemein geforderten Qualitätsstandard.

 

Welche Bedeutung haben diese Vorschriften für den Neubau?

In der Norm ist festgelegt, dass zu Ihrer Sicherheit und Gesundheit eine Wohnung grundsätzlich im Sinne des Feuchteschutzes belüftet werden muss. Dies kann durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nachgewiesen werden. Es wird die Luftmenge bestimmt, welche durch Undichtigkeiten von z. B. Fenstern oder Dach entweichen bzw. ins Haus nachströmen kann (Infiltration).

Die notwendige Luftmenge, welche im Neubau zum Feuchteschutz benötigt wird, beträgt etwa 50 Kubikmeter pro Stunde. Dies ist eine enorm große Luftmenge, welche durch Infi ltration ins Haus nachströmen muss. Bei sorgfältig ausgeführten Neubauten und mit den hohen Anforderungen an die Luftdichtigkeit in der Energie-Einspar-Verordnung 2009 ist dies heute nicht möglich.

Am Haus verhindern zum Beispiel der Innenputz, der luftdichte Einbau der Fenster, die Fensterdichtungen selbst oder die besonders dicht ausgeführte Dampfbremsfolie im Dach einen Luftaustausch. Entsprechend dichte Ausführungen werden in der Energie-Einspar- Verordnung 2009 gefordert, um wertvolle Heizenergie zu sparen.

Eine mögliche Fensterlüftung darf nicht zum Ansatz gebracht werden, da die notwendige Lüftung laut DIN 1946-6 „ohne Nutzerunterstützung“ erfolgen muss. Der Feuchteschutz muss im sehr dichten Neubau auch im nicht bewohnten Zustand gewährleistet sein. Dies funktioniert nur mit einer Wohnraumlüftung, welche den entsprechenden Luftwechsel pro Stunde sicherstellt.

Hier kann grundsätzlich zwischen zwei Wohnraumlüftungen unterschieden werden:

 

1. Kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung

Hier wird kontrolliert aus Bädern, WC, Küche und Hauswirtschaftsraum verbrauchte feuchte Luft abgesaugt. Über Zuluftventile in den sonstigen Wohnräumen kann frische Luft nachströmen. Die frische Luft besitzt immer Außentemperatur.

2. Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Das Prinzip ist ähnlich wie zuvor. Allerdings nutzt die Wärmerückgewinnungsanlage die Energie aus der warmen Abluft zur Erwärmung der kühlen Zuluft aus dem Außenbereich. Es werden Wärmerückgewinnungsgrade von 80 bis 90 % erreicht. Somit wird wertvolle Energie nicht einfach aus dem Haus herausgelüftet, sondern man spart erheblich bei den Heizkosten durch Minimierung der Lüftungswärmeverluste.